ZUM THEMA SICHERHEITSVORSCHRIFTEN: Anpassung an die EN 280: 2013

Am 1. Februar 2015 trat die Norm EN 280:2013 in Kraft, mit der neue wesentliche Sicherheitsanforderungen in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) eingeführt wurden.

Die Hersteller von Hubarbeitsbühnen, die diese Norm anwenden, müssen ihre Produkte an diese Anforderungen anpassen. Zu den Neuerungen zählen unter anderen:
• Schutzvorrichtungen zur Verringerung des Risikos, sich die Hand einzuklemmen, nicht nur für den Bediener, sondern für alle Personen, die sich auf der Arbeitsbühne befinden
• Mindestabmessungen für die Zugangsöffnung zur Hubarbeitsbühne, die mindestens 420 mm breit und 800 mm hoch sein müssen
• Schutz der Steuervorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Einschalten
• Bestimmung der Performance Levels (PL) für jedes Sicherheitssystem in Übereinstimmung mit der Norm EN13849
• Anforderungen an kabellose Steuerungen, die gemäß der Norm EN 60204-32:2008 geplant werden müssen
• Anpassung der Bedienungs- und Wartungshandbücher an die neuen Anforderungen, insbesondere die Aktualisierung des Kapitels zur Anwendung der Rückhaltevorrichtungen für alle Personen auf der Arbeitsbühne.

Entsprechend müssen die technischen Unterlagen auf den neuesten Stand gebracht und die Modelle rezertifiziert werden.

Soweit die augenfälligsten durch die Norm eingeführten Veränderungen. Viele davon betreffen aber auch strukturelle Aspekte bei Berechnung und Planung, die sich dem Benutzer nicht direkt erschließen. Weitere Implementierungen im Sicherheitsbereich gibt es im Bereich der selbstfahrenden Arbeitsbühnen.